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Rechtliches

AGB

Stand: 2026-04-27

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen der Deutschen Grundstücksauktionen AG (nachfolgend “DGA”), die außerhalb des Auktionsgeschäfts erbracht werden. Sie werden Bestandteil aller Verträge, die zwischen der DGA und ihren Kunden über solche Dienstleistungen geschlossen werden.

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für Dienstleistungen der DGA außerhalb der Versteigerung, insbesondere für die Erstellung von Wertgutachten, individuelle Beratung, Objekt-Vorbesichtigungen auf Kundenwunsch sowie den Bezug von Newslettern und Informationsangeboten.

Für die Teilnahme an Versteigerungen gelten ausschließlich die Versteigerungsbedingungen der DGA. Die hier vorliegenden AGB regeln keine auktionsbezogenen Rechte oder Pflichten und treten hinter die Versteigerungsbedingungen zurück, sobald ein Bieter, Einlieferer oder Ersteher in die konkrete Auktion eintritt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die DGA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsschluss und Angebot

Darstellungen der DGA-Dienstleistungen auf der Website, in Broschüren oder in Informationsmaterialien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Mit einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der DGA per E-Mail oder Brief zustande. Die DGA ist berechtigt, eine Beauftragung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden.

§3 Leistungsbeschreibung

Die DGA erbringt im Rahmen dieser AGB Dienstleistungen, die nicht Bestandteil einer Versteigerung sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erstellung von Wertgutachten und Markteinschätzungen für Immobilien.
  • Individuelle Beratung in Vorbereitung einer Einlieferung oder eines Erwerbs.
  • Objekt-Vorbesichtigungen außerhalb der regulären Auktionstermine auf Wunsch des Kunden.
  • Versand von Newslettern, Auktionskatalogen und Informationen über kommende Termine.

Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Eine bestimmte Bewertung, ein Verkaufserfolg oder ein Mindestgebot werden nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (USt).

Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die im Auftrag angegebene Adresse zugestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die DGA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie tatsächlich entstandene Mahnkosten geltend zu machen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der DGA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Grundbuchauszüge, Lagepläne, Mietverträge, Energieausweise und sonstige Objektunterlagen.

Soweit für eine Wertermittlung oder Vorbesichtigung der Zugang zum Objekt erforderlich ist, ermöglicht der Kunde der DGA und den von ihr beauftragten Sachverständigen den Zugang zu den vereinbarten Terminen und stellt sicher, dass etwaige Mitberechtigte oder Mieter informiert sind.

Verzögert sich die Leistung der DGA, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Wartezeiten.

§6 Haftung

Die DGA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DGA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Maßgeblich für den Verschuldensmaßstab sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DGA nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung der DGA - insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder atypische Folgeschäden - ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln) eine weitergehende Haftung anordnen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der DGA.

§7 Widerrufsrecht

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zur Widerrufsfrist, zu den Rechtsfolgen des Widerrufs und zum Verfahren entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Widerrufsbelehrung, die auch das Muster-Widerrufsformular nach Artikel 246a EGBGB enthält.

Hinweis: Das Widerrufsrecht nach diesem Paragraphen bezieht sich auf die in § 3 genannten Dienstleistungen. Für die Teilnahme an öffentlichen Versteigerungen besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 10 BGB kein Widerrufsrecht; insoweit gelten ausschließlich die Versteigerungsbedingungen.

§8 Änderungen der AGB

Die DGA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb dieser sechs Wochen in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Zustimmungsverfahren und die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.

§9 Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen der DGA und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Wohnsitzstaates entzogen wird.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder bei der Anwendung dieser AGB ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die DGA ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.