Bieter-Kosten
Was kostet ein Zuschlag?
Eine ehrliche, vollständige Aufstellung aller Positionen, die beim Erwerb einer Immobilie über unsere Auktion auf Sie zukommen - mit Rechenbeispielen für drei typische Preisklassen.
Alle Positionen im Überblick
Keine Überraschungen nach dem Hammer.
- Zuschlag (Kaufpreis)
- Der eigentliche Kaufpreis. Der Hammer bestimmt ihn - nicht der Anbieter. Was Sie bieten, ist was Sie zahlen.
- Aufgeld (Courtage)
- Vergütung des Auktionshauses. Fällt zusätzlich zum Zuschlagspreis an. Der Satz steht in den Auktionsbedingungen - bitte je Auktion prüfen, da er je nach Auktionator variieren kann.
- Sicherheitsleistung
- Wird direkt auf den Kaufpreis angerechnet. Kein zusätzlicher Kostenpunkt - nur zeitlich vorgezogene Zahlung. Ohne diese Leistung ist eine Bieterteilnahme nicht möglich.
- Grunderwerbsteuer
- Landesabhängig. Bayern und Sachsen erheben 3,5 %, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen 6,5 %. Wird vom Finanzamt erhoben, nicht von der DGA.
- Notarkosten
- Umfasst Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch. Gesetzlich festgelegt nach GNotKG - nicht verhandelbar und nicht DGA-abhängig.
- Grundbuchkosten
- Für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ebenfalls gesetzlich geregelt, häufig Teil der Notarkostenabrechnung.
durch Auktion festgestellt
10 % sofort als Sicherheitsleistung, Restbetrag in 4 - 6 Wochen
7,14 % inkl. 19 % MwSt.
gemeinsam mit dem Kaufpreis
10 % des Zuschlagspreises
sofort im Auktionssaal, bei Online-Bieter vor Auktionsbeginn
3,5 % bis 6,5 %
nach Beurkundung des Kaufvertrags
ca. 0,8 - 1,5 %
nach Beurkundung
ca. 0,3 - 0,5 %
nach Eigentumsumschreibung
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Je nach Lage des Objekts: 3,5 % bis 6,5 %.
Stand: 2026. Steuersätze können durch Landesgesetzgebung geändert werden. Maßgeblich ist der Steuersatz des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt.
Wer vor der Auktion weiß, was auf ihn zukommt, bietet sicher. Wer erst nach dem Hammer rechnet, bietet zu hoch.
Rechenbeispiele
Drei Preisklassen. Alle Kosten aufgelöst.
Kleineres Objekt
Brandenburg
- Zuschlag
- 50.000 €
- Aufgeld 7,14 %
- 3.570 €
- Grunderwerbsteuer 6,5 %
- 3.250 €
- Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
- 750 €
- Gesamt
- ca. 57.570 €
Mittleres Einfamilienhaus
Berlin
- Zuschlag
- 200.000 €
- Aufgeld 7,14 %
- 14.280 €
- Grunderwerbsteuer 6,0 %
- 12.000 €
- Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
- 3.000 €
- Gesamt
- ca. 229.280 €
Premium-Objekt
Bayern
- Zuschlag
- 500.000 €
- Aufgeld 7,14 %
- 35.700 €
- Grunderwerbsteuer 3,5 %
- 17.500 €
- Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
- 7.500 €
- Gesamt
- ca. 560.700 €
Die Beispiele verwenden den typischen Aufgeld-Satz von 7,14 % und die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes. Notar- und Grundbuchkosten sind Naeherungswerte - konkrete Betraege ergibt das GNotKG-Gebuehrenverzeichnis.
Ehrliche Antworten
Was Bieter vor dem ersten Gebot fragen.
- Brauche ich die Finanzierung vor der Auktion?
- Ja. Eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank sollte vor dem Auktionstag vorliegen. Die Sicherheitsleistung von 10 % ist sofort im Saal zu hinterlegen - bar oder per vorab genehmigtem Verrechnungsscheck. Wer ohne Finanzierung bietet, riskiert die Wiederversteigerung auf eigene Kosten.
- Kann ich das Objekt vor der Auktion besichtigen?
- Ja. Vor jedem Auktionstermin gibt es öffentliche Besichtigungstermine, meist zwei bis drei. Termine stehen im Exposé und auf der Objektseite. Wir empfehlen ausdrücklich, jedes Objekt vor dem Bieten selbst zu besichtigen - Fotos ersetzen keinen Augenschein.
- Was passiert, wenn ich den Zuschlag nicht bezahlen kann?
- Das Objekt kommt auf Kosten des säumigen Erwerbers zur Wiederversteigerung. Der ursprüngliche Bieter haftet für den Unterschied zwischen erstem Zuschlag und dem möglicherweise niedrigeren Erlös der Wiederversteigerung sowie für alle entstandenen Mehrkosten. Deshalb gilt: nur mitbieten, wenn die Finanzierung steht.
- Sind Aufgeld und Courtage-Sätze überall gleich?
- Das Aufgeld ist DGA-spezifisch und steht in den jeweiligen Auktionsbedingungen. Je nach Auktionator oder Objekt kann der Satz abweichen - immer die Bedingungen der konkreten Auktion prüfen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind gesetzlich oder gerichtlich festgelegt und unabhängig von der DGA.
Diese Aufstellung ist eine Orientierungshilfe. Die konkrete Grunderwerbsteuer ist laenderabhaengig und kann sich durch Landesgesetzgebung ändern. Notar- und Grundbuchkosten variieren je nach Kaufpreis und Fallgestaltung. Für verbindliche Auskunft zu Steuer- und Notarfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar und Steuerberater.
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