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Bieter-Kosten

Was kostet ein Zuschlag?

Eine ehrliche, vollständige Aufstellung aller Positionen, die beim Erwerb einer Immobilie über unsere Auktion auf Sie zukommen - mit Rechenbeispielen für drei typische Preisklassen.

Alle Positionen im Überblick

Keine Überraschungen nach dem Hammer.

Zuschlag (Kaufpreis)
Höhe

durch Auktion festgestellt

Faellig

10 % sofort als Sicherheitsleistung, Restbetrag in 4 - 6 Wochen

Erlaeuterung
Der eigentliche Kaufpreis. Der Hammer bestimmt ihn - nicht der Anbieter. Was Sie bieten, ist was Sie zahlen.
Aufgeld (Courtage)
Höhe

7,14 % inkl. 19 % MwSt.

Faellig

gemeinsam mit dem Kaufpreis

Erlaeuterung
Vergütung des Auktionshauses. Fällt zusätzlich zum Zuschlagspreis an. Der Satz steht in den Auktionsbedingungen - bitte je Auktion prüfen, da er je nach Auktionator variieren kann.
Sicherheitsleistung
Höhe

10 % des Zuschlagspreises

Faellig

sofort im Auktionssaal, bei Online-Bieter vor Auktionsbeginn

Erlaeuterung
Wird direkt auf den Kaufpreis angerechnet. Kein zusätzlicher Kostenpunkt - nur zeitlich vorgezogene Zahlung. Ohne diese Leistung ist eine Bieterteilnahme nicht möglich.
Grunderwerbsteuer
Höhe

3,5 % bis 6,5 %

Faellig

nach Beurkundung des Kaufvertrags

Erlaeuterung
Landesabhängig. Bayern und Sachsen erheben 3,5 %, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen 6,5 %. Wird vom Finanzamt erhoben, nicht von der DGA.
Notarkosten
Höhe

ca. 0,8 - 1,5 %

Faellig

nach Beurkundung

Erlaeuterung
Umfasst Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung ins Grundbuch. Gesetzlich festgelegt nach GNotKG - nicht verhandelbar und nicht DGA-abhängig.
Grundbuchkosten
Höhe

ca. 0,3 - 0,5 %

Faellig

nach Eigentumsumschreibung

Erlaeuterung
Für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ebenfalls gesetzlich geregelt, häufig Teil der Notarkostenabrechnung.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Je nach Lage des Objekts: 3,5 % bis 6,5 %.

Bayern 3,5 %
Sachsen 3,5 %
Hamburg 5,5 %
Saarland 5,5 %
Baden-Württemberg 5,0 %
Bremen 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Berlin 6,0 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Stand: 2026. Steuersätze können durch Landesgesetzgebung geändert werden. Maßgeblich ist der Steuersatz des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt.

Wer vor der Auktion weiß, was auf ihn zukommt, bietet sicher. Wer erst nach dem Hammer rechnet, bietet zu hoch.

Rechenbeispiele

Drei Preisklassen. Alle Kosten aufgelöst.

Kleineres Objekt

Brandenburg

Zuschlag
50.000 €
Aufgeld 7,14 %
3.570 €
Grunderwerbsteuer 6,5 %
3.250 €
Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
750 €
Gesamt
ca. 57.570 €

Mittleres Einfamilienhaus

Berlin

Zuschlag
200.000 €
Aufgeld 7,14 %
14.280 €
Grunderwerbsteuer 6,0 %
12.000 €
Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
3.000 €
Gesamt
ca. 229.280 €

Premium-Objekt

Bayern

Zuschlag
500.000 €
Aufgeld 7,14 %
35.700 €
Grunderwerbsteuer 3,5 %
17.500 €
Notar + Grundbuch ca. 1,5 %
7.500 €
Gesamt
ca. 560.700 €

Die Beispiele verwenden den typischen Aufgeld-Satz von 7,14 % und die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes. Notar- und Grundbuchkosten sind Naeherungswerte - konkrete Betraege ergibt das GNotKG-Gebuehrenverzeichnis.

Ehrliche Antworten

Was Bieter vor dem ersten Gebot fragen.

Brauche ich die Finanzierung vor der Auktion?
Ja. Eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank sollte vor dem Auktionstag vorliegen. Die Sicherheitsleistung von 10 % ist sofort im Saal zu hinterlegen - bar oder per vorab genehmigtem Verrechnungsscheck. Wer ohne Finanzierung bietet, riskiert die Wiederversteigerung auf eigene Kosten.
Kann ich das Objekt vor der Auktion besichtigen?
Ja. Vor jedem Auktionstermin gibt es öffentliche Besichtigungstermine, meist zwei bis drei. Termine stehen im Exposé und auf der Objektseite. Wir empfehlen ausdrücklich, jedes Objekt vor dem Bieten selbst zu besichtigen - Fotos ersetzen keinen Augenschein.
Was passiert, wenn ich den Zuschlag nicht bezahlen kann?
Das Objekt kommt auf Kosten des säumigen Erwerbers zur Wiederversteigerung. Der ursprüngliche Bieter haftet für den Unterschied zwischen erstem Zuschlag und dem möglicherweise niedrigeren Erlös der Wiederversteigerung sowie für alle entstandenen Mehrkosten. Deshalb gilt: nur mitbieten, wenn die Finanzierung steht.
Sind Aufgeld und Courtage-Sätze überall gleich?
Das Aufgeld ist DGA-spezifisch und steht in den jeweiligen Auktionsbedingungen. Je nach Auktionator oder Objekt kann der Satz abweichen - immer die Bedingungen der konkreten Auktion prüfen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind gesetzlich oder gerichtlich festgelegt und unabhängig von der DGA.

Diese Aufstellung ist eine Orientierungshilfe. Die konkrete Grunderwerbsteuer ist laenderabhaengig und kann sich durch Landesgesetzgebung ändern. Notar- und Grundbuchkosten variieren je nach Kaufpreis und Fallgestaltung. Für verbindliche Auskunft zu Steuer- und Notarfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar und Steuerberater.

Ihr nächster Schritt

Noch Fragen vor dem Gebot?

Unsere Auktionatorinnen und Auktionatoren erklären Ihnen alle Kosten vor jedem Termin. Ruf genuegt.