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Rechtliches

Einlieferungsbedingungen

Stand: 2026-05-07

1. Einleitung

Diese Seite ist eine Transparenz-Information zu den Eckdaten des Einlieferungsauftrags der Deutschen Grundstücksauktionen AG nach §1 VerstV (Versteigererverordnung). Sie ist kein AGB-Ersatz und ersetzt nicht den individuellen, schriftlichen Einlieferungsauftrag, der zwischen DGA und Einlieferer im Anschluss an die Vorprüfung geschlossen wird. Ziel dieser Seite ist Vorab-Transparenz, damit Sie als potentieller Einlieferer die wichtigsten Punkte kennen, bevor Sie den Wizard zur Einlieferung starten.

2. Struktur des Einlieferungs-Auftrags (Muster nach VerstV §1)

Nach §1 VerstV muss ein schriftlicher Einlieferungsauftrag mindestens die folgenden Punkte enthalten. DGA folgt dieser Struktur in jedem Einzelauftrag:

  • Verkäufer-Daten: Vollständige Anschrift und Kontaktdaten des Einlieferers (natürliche oder juristische Person, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigung).
  • Objekt-Beschreibung: Lage, Größe, rechtliche Verhältnisse und technischer Zustand des Objekts; Verweis auf den Grundbuchauszug, den Energieausweis und ggf. weitere Unterlagen.
  • Mindestpreis: Verbindlich vereinbarter Mindestpreis (Limit), unter dem ein Zuschlag nicht erteilt wird.
  • Provision/Courtage: Höhe und Berechnungsgrundlage der DGA-Provision sowie der Käufer-Courtage; siehe auch Abschnitt 3.
  • Widerrufs-Hinweis: Bei Verbraucher-Einlieferern Belehrung über das Widerrufsrecht für die Anbahnungs- und Beratungsleistung von DGA; Hinweis auf die Auktion selbst als Ausnahme nach §312g Abs. 2 Nr. 10 BGB.
  • Beendigungs-Gründe: Voraussetzungen, unter denen der Auftrag vor dem Zuschlag enden kann (Widerruf, Rücktritt, Vertragsende mit Frist).

3. Provision und Courtage

DGA finanziert sich über zwei Komponenten:

  • Eine Einlieferer-Provision auf den Zuschlagspreis, die DGA vom Verkäufer erhält.
  • Eine Käufer-Courtage, die der erfolgreiche Bieter zusätzlich zum Zuschlagspreis trägt.

Die genauen Sätze beider Komponenten werden individuell vereinbart und sind Bestandteil des Einlieferungsauftrags. Wir veröffentlichen hier keine pauschale Höhe, weil die Sätze von Objektart, Mindestpreis, Aufwand für Bewertung und Vermarktung sowie Markt-Lage abhängen. Beide Sätze werden Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich genannt; nach Unterschrift sind sie verbindlich.

Alle Beträge verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Laufzeit des Auftrags

Der Einlieferungsauftrag läuft regulär bis zum Zuschlag im Auktionstermin oder bis zum endgültigen Nachverkauf. Endet die Auktion ohne Zuschlag und findet auch im anschließenden Nachverkaufs-Zeitraum kein Verkauf statt, endet der Auftrag mit Ablauf des im Vertrag vereinbarten Vermarktungs-Zeitraums (regelmäßig 6 Monate nach Auktionstermin).

Der Auftrag kann vorzeitig durch Widerruf des Einlieferers (siehe Abschnitt 5), durch einvernehmliche Aufhebung oder im Fall einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch außerordentliche Kündigung enden (siehe Abschnitt 7).

5. Widerrufsrecht

Sind Sie Verbraucher im Sinne des §13 BGB und haben Sie den Einlieferungsauftrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über unseren Wizard) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Belehrung und das Muster- Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsbelehrung.

Wichtige Ausnahme: Die Versteigerung selbst (Zuschlag im Auktionstermin) fällt nach §312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht unter das Widerrufsrecht. Sie können also nicht den im Auktionstermin erklärten Zuschlag widerrufen. Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf die DGA-Anbahnungs- und Beratungsleistung im Vorfeld der Auktion.

6. Einlieferer-Pflichten

Damit DGA Ihren Auftrag korrekt durchführen kann, sind Sie als Einlieferer verpflichtet, uns die für die Auktion erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen mindestens:

  • Ladungsfähiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) bei natürlichen Personen; bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument.
  • Grundbuchauszug in aktueller Fassung (regelmäßig nicht älter als 3 Monate), damit Lasten, Eigentumsverhältnisse und Belastungen klar dokumentiert sind.
  • Energieausweis nach GEG, sofern für das Objekt gesetzlich erforderlich.

Je nach Objektart können weitere Dokumente notwendig werden (z. B. Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Erbbaurechtsvertrag, Altlasten-Auskunft). Wir nennen Ihnen diese Dokumente im Rahmen der Vorprüfung.

Sie sichern uns mit der Erteilung des Auftrags zu, dass die von Ihnen übermittelten Angaben und Dokumente vollständig und richtig sind und Sie verfügungsberechtigt im Hinblick auf das Objekt sind.

7. Beendigung des Auftrags

Der Einlieferungsauftrag endet durch:

  • Zuschlag im Auktionstermin oder im Nachverkauf.
  • Widerruf durch den Verbraucher-Einlieferer innerhalb der 14-tägigen Frist (siehe Abschnitt 5).
  • Einvernehmliche Aufhebung vor Auktion, z. B. wenn der Einlieferer das Objekt anderweitig verkauft.
  • Außerordentliche Kündigung durch DGA bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Einlieferers (z. B. unrichtige Angaben).
  • Ablauf des Vermarktungs-Zeitraums ohne erfolgreichen Verkauf.

Die genauen Modalitäten der Beendigung (z. B. Aufwendungsersatz bei einvernehmlicher Aufhebung) ergeben sich aus dem individuellen Einlieferungsauftrag.