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Rechtliches

Geldwäsche-Informationsblatt

Stand: 2026-05-07

1. Einleitung

Die Deutsche Grundstücksauktionen AG (DGA) ist ein nach §34b der Gewerbeordnung (GewO) zugelassenes Versteigerungsunternehmen. Für die gewerbliche Versteigerung von Immobilien sind wir nach §2 Abs. 1 Nr. 14 GwG Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes. Dieses Informationsblatt fasst zusammen, welche Pflichten daraus für DGA und welche Rechte und Mitwirkungspflichten daraus für Sie als Einlieferer oder Bieter folgen.

Ziel der Pflichten ist es, die Nutzung des Immobilienmarkts für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erschweren. DGA erfüllt diese Pflichten risikobasiert und dokumentiert die Erfüllung intern.

2. Identifizierungs-Pflichten (§10 GwG)

Vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung und vor bestimmten Einzeltransaktionen müssen wir Sie identifizieren. Die Schwellen ergeben sich aus §10 Abs. 3 GwG:

  • Bartransaktionen ab 10.000 EUR: Identifizierung in jedem Fall erforderlich, auch bei einmaligem Geschäftsverkehr.
  • Generelle Einzeltransaktionen ab 15.000 EUR: Identifizierung erforderlich, unabhängig vom Zahlungsweg.
  • Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Identifizierung unabhängig von der Höhe der Transaktion.

Zur Identifizierung benötigen wir bei natürlichen Personen einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument. Wir erfassen die in §11 GwG vorgeschriebenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweis-Daten).

3. Wirtschaftlich Berechtigter (§3 GwG)

Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt wird. Bei juristischen Personen ist das in der Regel jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert (§3 Abs. 2 GwG).

Wir fragen Sie ab, ob Sie auf eigene Rechnung oder im Auftrag eines wirtschaftlich Berechtigten handeln. Falls Sie für einen Dritten handeln, müssen Sie uns dessen Identität offenlegen.

4. Aufbewahrung (§8 GwG)

Wir bewahren die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten und Kopien nach §8 GwG für die Dauer von 5 Jahren auf, gerechnet ab dem Ende der Geschäftsbeziehung bzw. dem Abschluss der Transaktion. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eingreifen.

Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Eine Übersicht zu den Speicherfristen aller Verarbeitungen finden Sie unter Datenschutzerklärung.

5. Ansprechstelle bei DGA

Für Fragen zu unserer GwG-Praxis, Auskunfts- oder Korrekturwünschen zu Ihren Identifizierungs-Daten erreichen Sie unsere Compliance-Stelle unter compliance@dga-ag.de.

Diese Adresse ist der zentrale Eingangspunkt für GwG-bezogene Anliegen. Der GwG-Beauftragte der DGA übernimmt die Bearbeitung intern.

6. Verdachtsmeldungen (FIU)

Wir sind nach §43 GwG verpflichtet, jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu melden. Die FIU ist bei der Generalzolldirektion angesiedelt:

Generalzolldirektion Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) 50735 Köln poststelle.fiu@zoll.bund.de

Eine Pflicht zur Vorabinformation des Betroffenen besteht nicht (§47 GwG). Verdachtsmeldungen sind keine Vorverurteilung; sie ermöglichen lediglich der FIU eine eigenständige Prüfung.

7. Datenschutz

Die im Rahmen der GwG-Pflichten erhobenen Daten sind besonders sensibel (Ausweisdaten, ggf. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten). Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung). Eine vollständige Übersicht zu Zweck, Empfängern und Speicherdauer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.