Rechtliches
Widerruf
Stand: 2026-05-07
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher im Sinne von §13 BGB, die mit der Deutschen Grundstücksauktionen AG einen Vertrag im Fernabsatz oder ausserhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben - etwa bei Online-Bestellung eines Wertgutachtens, Beauftragung einer Einlieferungsleistung oder Abonnement eines kostenpflichtigen Newsletters. Für Verträge, die durch öffentliche Versteigerung zustande kommen, gilt die gesonderte Ausnahme weiter unten (§312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen (14 Tage) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Warenkauf, §356 Abs. 2 BGB).
Um Ihr Widerrufsrecht durch Ausübung wirksam geltend zu machen, müssen Sie uns
Deutsche Grundstücksauktionen AG Kurfürstendamm 65 10707 Berlin E-Mail: auktion@dga-ag.de Telefon: +49 30 884 68 60
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Damit die Frist gewahrt bleibt, reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs (§357 BGB): Wir nehmen die Rückgewähr aller von Ihnen geleisteten Beträge unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt Ihrer Widerrufsmitteilung bei uns vor; bei Warenkauf gilt für Sie spiegelbildlich eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Empfang dieser Bestätigung. Zahlungsmittel und weitere Modalitäten finden Sie im folgenden Detail-Abschnitt.
Folgen des Widerrufs (§357 BGB) im Detail
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Widerrufsmitteilung bei uns zurückzuzahlen (Rückgewähr, §357 BGB).
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei einem Warenkauf sind Sie Ihrerseits verpflichtet, die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang dieser Erklärung an uns zurückzusenden oder zu übergeben (Rückgewähr durch den Verbraucher, §357 BGB). Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahme: Öffentliche Versteigerung (§312g Abs. 2 Nr. 10 BGB)
Bei Verträgen, die im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung im Sinne des §312g Abs. 2 Nr. 10 BGB geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht. Eine öffentliche Versteigerung in diesem Sinne ist nach §312g Abs. 2 Nr. 10 BGB eine Versteigerung, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, die der Verbraucher persönlich anwesend oder unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln ersteigern kann, und bei der der Zuschlag erteilt wird.
Das bedeutet konkret für Bieter und Auktionsteilnehmer der Deutschen Grundstücksauktionen AG: Bei Saal-Auktionen und Online-Auktionen mit Zuschlag durch unseren öffentlich bestellten Versteigerer (§34b GewO) gilt kein Widerrufsrecht für den durch Zuschlag zustande gekommenen Vertrag. Der Zuschlag ist mit Erteilung verbindlich. Verbraucher, die als Bieter teilnehmen, können den Zuschlag nicht widerrufen und sind an ihr Höchstgebot gebunden, sobald der Versteigerer den Zuschlag erteilt hat.
Diese Ausnahme betrifft ausschliesslich den durch Zuschlag in einer öffentlichen Versteigerung geschlossenen Hauptvertrag. Vor- oder nachgelagerte Verträge mit Verbrauchern (z. B. die Beauftragung eines Wertgutachtens vor der Auktion, ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch oder ein Abonnement) unterliegen weiterhin dem Widerrufsrecht nach den oben dargestellten Regeln.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Das Formular ist nicht zwingend; eine eindeutige Erklärung in eigenen Worten reicht ebenso aus.
Muster-Widerrufsformular als PDF zum Download
An
Deutsche Grundstücksauktionen AG
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
E-Mail: auktion@dga-ag.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*):
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Name des Verbrauchers / der Verbraucher:
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Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher:
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Datum:
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Unterschrift des Verbrauchers / der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier):
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(*) Unzutreffendes streichen.
Fristbeginn (Tabelle nach §356 BGB)
Der Beginn der 14 Tage-Widerrufsfrist hängt von der Art der vertraglich geschuldeten Leistung ab. Die folgende Tabelle stellt die Hauptfälle gegenüber:
| Leistungsart | Fristbeginn | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Ware (Kaufvertrag) | Tag des Zugangs der Ware bei Ihnen oder einem von Ihnen benannten Dritten (§356 Abs. 2 Nr. 1 BGB) - 14 Tage ab diesem Tag | Rückgewähr beidseitig binnen 14 Tagen (§357 BGB), Hin- und Rücksendekosten gemäss §357 Abs. 6 BGB |
| Dienstleistung | Tag des Vertragsschluss (Vertragsabschluss, §356 Abs. 2 BGB) - 14 Tage ab Vertragsschluss | Rückgewähr der bereits geleisteten Zahlung; Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen, sofern Sie ausdrücklich den Beginn vor Fristablauf verlangt haben (§357 Abs. 8 BGB) |
| Digitale Inhalte (Download/Stream) | Tag des Vertragsschluss; Erlöschen des Widerrufsrechts mit Beginn der Ausführung bei ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme des Erlöschens (§356 Abs. 5 BGB) | Kein Wertersatz, wenn ordnungsgemäss belehrt; Rückgewähr der Zahlung sofern Widerruf vor Beginn der Ausführung |
Hinweis zur 12-Monats-Frist (§356 Abs. 3 BGB)
Wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäss belehrt wurden, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem im jeweiligen Fristbeginn-Zeitpunkt. Das Widerrufsrecht erlischt nicht durch Schweigen oder durch blosse Untätigkeit des Verbrauchers. Es endet ausschliesslich durch Fristablauf nach §355 Abs. 1 BGB i. V. m. §356 BGB.
Stand: 2026-05-07. Diese Widerrufsbelehrung folgt dem amtlichen Mustertext der Anlage 1 und Anlage 2 zu Art. 246a §1 Abs. 2 EGBGB. Bei abweichenden vertraglichen Konstellationen (z. B. Zahlungsdienstleistungen, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsverträge) gelten ergänzend die Sondervorschriften der §§312d ff. BGB. Rechtsgrundlagen: BGB §355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen), §356 (Widerrufsrecht bei ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen), §357 (Rechtsfolgen des Widerrufs), §312g Abs. 2 Nr. 10 (Ausnahme für öffentliche Versteigerungen).