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Anlass 01 · Erbengemeinschaft

Geerbt - und drei Meinungen zum Wert?

Wenn sich Miterben nicht auf einen Preis einigen können, hat die freiwillige Immobilienauktion einen unschlagbaren Vorteil: der Markt entscheidet, nicht die Familie. Ein öffentlich erzielter Preis ist nicht mehr anfechtbar - und gerichtsfest dokumentiert.

Der Unterschied

Warum Erbengemeinschaften die Auktion wählen.

  • 01

    Neutralität

    Keiner der Miterben bestimmt den Preis. Der Markt bestimmt ihn. Jeder Verdacht, einer habe besser verhandelt, löst sich im öffentlichen Zuschlag auf.

  • 02

    Rechtliche Belastbarkeit

    Der Zuschlag ist mit Hammerschlag wirksam - und nicht mehr anfechtbar. Sie haben einen dokumentierten Marktpreis für Erbauseinandersetzung, Nachlassgericht und Finanzamt.

  • 03

    Tempo

    Kein offenes Ende. Ein fester Termin, meist 8 bis 12 Wochen nach Einlieferung. Die Gemeinschaft wird nicht über Jahre vom Haus zusammengehalten.

  • 04

    Ein Ansprechpartner

    Ein DGA-Auktionator vertritt alle Miterben gleichermaßen. Keine unterschiedlichen Makler mit unterschiedlichen Meinungen. Ein Dokumentenstand, ein Ergebnis.

Aus unserem Archiv

Ein Fall, kurz erzählt.

Fall Wustermark · Dez. 2025

Erbengemeinschaft · Brandenburg

Ein Grundstück.

Mehrere Erben.

Kein Einigungsspielraum.

Ausgangslage
Auktionslimit: 98.000 €. Lage in Brandenburg, Grundstück mit Altbestand. Die Erbengemeinschaft hatte keine gemeinsame Preisvorstellung - und keinen Makler, der das Mandat übernahm.
Verfahren
Öffentliche Auktion Dez. 2025. Mehrere Bieter aus dem bundesweiten Pool. Der Preis entstand durch Wettbewerb, nicht durch Verhandlung - mit dem Ergebnis, das kein Gutachter vorhergesehen hatte.

Zuschlag

310.000 €

+216 % über Limit

Typisches Fallbeispiel - Details geändert zum Schutz der Beteiligten.

Der Weg

Wie der Verkauf aus Erbengemeinschaft abläuft.

  1. Schritt 01

    Alle Erben bestätigen die Einlieferung

    Ein kurzer schriftlicher Auftrag, jeweils von jedem Miterben. DGA stellt die Vorlage bereit. Ist ein Erbe schwer erreichbar, stimmen wir das individuell ab - im Extremfall per Nachlassgericht.

  2. Schritt 02

    Gemeinsames Limit festlegen

    Der Auktionator schlägt ein Limit vor, basierend auf Marktdaten und Objektzustand. Die Erbengemeinschaft stimmt zu oder verhandelt. Unter Limit gibt es keinen Zuschlag - Sie behalten die Immobilie.

  3. Schritt 03

    Auktion mit notarieller Aufsicht

    Öffentlicher Bieterwettbewerb. Der Zuschlag ist sofort wirksam. Die Erbengemeinschaft erhält ein Protokoll und einen Notarvertragsentwurf innerhalb von sechs Wochen.

  4. Schritt 04

    Auseinandersetzung nach Zuschlag

    Der Erlös wird nach Erbquote ausgezahlt. Wir stellen auf Wunsch ein Nachlassgericht-fähiges Dossier bereit. Die Gemeinschaft ist entsprechend dem Zuschlag auseinandergesetzt.

Ehrliche Antworten

Was Erbengemeinschaften oft fragen.

Müssen wir uns erst einigen?
Nein. Die Einlieferung verlangt ein Minimum: alle Miterben stimmen zu, dass verkauft wird, und akzeptieren das Auktionslimit. Dem Zuschlag selbst muss niemand mehr zustimmen - er ist Ergebnis der Auktion.
Was, wenn ein Miterbe blockiert?
Ohne einstimmige Einlieferung findet keine Auktion statt. In verhärteten Fällen hilft die Teilungsversteigerung über das Gericht (§180 ZVG). Die freiwillige Auktion ist aber fast immer schneller, billiger und preislich besser - wir bevorzugen sie wo möglich.
Was kostet uns das?
Die Einlieferung kostet nichts. Wird die Immobilie unter Limit nicht verkauft, entstehen keine Kosten. Bei Zuschlag fällt eine Courtage an, die ausschließlich aus dem Erlös bezahlt wird.
Wie geht es nach dem Zuschlag weiter?
Wir bereiten den Notarvertrag vor. Der Käufer zahlt eine Sicherheitsleistung am Auktionstag, den Restkaufpreis bei Notarvertrag (binnen 6 Wochen). Der Erlös wird nach Erbquote verteilt.
+15 %

durchschnittliche Abweichung Zuschlag gegenüber Limit bei Erbengemeinschafts-Fällen

eigene Auktionshistorie 2022-2025 · n=312

Die freiwillige Immobilienauktion ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren unter Aufsicht eines öffentlich bestellten und vereidigten Auktionators.
- §34b Gewerbeordnung

Kostenloser Leitfaden

Leitfaden für Erbengemeinschaften

7-Seiten-PDF mit den 7 Schritten zur freiwilligen Auktion, Checkliste für Unterlagen, rechtlichem Rahmen (§2032 BGB, Steuer, Pflichtteil) und direkten Ansprechpartnern. Teilen Sie es mit Ihren Miterben.

Nächster Schritt

Lassen Sie die Immobilie kostenfrei bewerten.

Die Bewertung kann ein einzelner Miterbe anfragen - die Einlieferung später braucht alle. Sie erhalten einen Preisbereich, Eignungsbewertung und einen Ansprechpartner am nächstgelegenen Standort.