Sie wollen verkaufen
Warum verkaufen Sie?
Jeder Verkauf hat eine Vorgeschichte. Wir wählen den Weg, der zu Ihrer Geschichte passt - nicht umgekehrt. Keine Standardprozesse, keine Maklerformeln. Vier Anlässe, ein Mechanismus: der öffentliche Markt.
Nicht Zwangsversteigerung.
Die DGA versteigert ausschließlich freiwillig eingelieferte Immobilien. Keine gerichtlichen Zwangsverfahren, keine Notverkäufe unter Druck. Ein regulärer Markt mit öffentlichem Bieter-Wettbewerb.
Drei Minuten Orientierung
Was sollten Verkäufer über Auktionen wissen?
Der kurze Film erklärt, was Sie als Einlieferer erwartet - vom ersten Gespräch bis zum Hammerschlag. Für alle, die zum ersten Mal über eine Auktion nachdenken.
- 01
Erbengemeinschaft
Ein Haus. Drei Meinungen zum Wert.
Wenn sich Miterben nicht einigen, hilft ein Verfahren, das den Preis öffentlich entscheidet. Gerichtsfest und erbrechtssicher.
→ - 02
Trennung · Scheidung
Die Ehe ist zu Ende. Das Haus muss weg.
Ein Verfahren, das ohne Ihre Zustimmung funktioniert - und einen Preis liefert, den niemand mehr anzweifeln kann.
→ - 03
Problemimmobilie
Drei Makler sagten ab.
Schwierige Lage, ungewöhnlicher Zuschnitt, Denkmalschutz, vermietet - unsere 200.000 Bieter kennen auch Ihr Objekt.
→ - 04
Institutionelle Verkäufer
Portfolio. Rechtskonformität. Geschwindigkeit.
Bilanz-korrekte Dokumentation, ein Ansprechpartner für Bestände, Marktpreis in acht Wochen.
→
Der Zuschlag ist mit Hammerschlag wirksam. Er ist nicht mehr anfechtbar.
Das Verfahren
Von Ihrer Anfrage bis zum Zuschlag: in Wochen, nicht Monaten.
Drei Schritte, ein fester Termin, ein eindeutiges Ergebnis. Sie sehen ab Tag eins, wann Ihre Immobilie versteigert wird - und was mindestens erreicht werden muss.
-
Schritt 01
Bewertung in zwei Minuten
Online-Formular mit Adresse, Objektart und Situation. Ergebnis: ein Preisbereich und eine Eignungsbewertung. Kostenfrei, unverbindlich.
Dauer: 2 Minuten
-
Schritt 02
Einlieferung und Exposé
Ein regionaler Auktionator besichtigt, prüft Unterlagen und schlägt ein Auktionslimit vor. Alles schriftlich. Sie entscheiden.
Dauer: 2 bis 3 Wochen
-
Schritt 03
Auktionstag und Zuschlag
Öffentliche Auktion mit notarieller Aufsicht. Zuschlag am höchsten Gebot. Notarvertrag innerhalb von sechs Wochen.
Dauer: 6 Wochen bis Abwicklung
versteigerte Objekte seit 1989
Kanon Q1 2026
qualifizierte Bieter im Pool
registrierte Interessenten
erfolgsabhängig - keine Vorabkosten
eigene Vergütungsregel
Auktion statt Makler
Nicht immer die richtige Wahl. Aber oft die ehrlichere.
- 01 · Preisfindung
- Makler: ein Preis, durch Verhandlung mit einem Käufer.
Auktion: ein Preis, durch Wettbewerb aller Bieter. - 02 · Zeit
- Makler: offene Laufzeit, oft 6 bis 18 Monate.
Auktion: fester Termin, Zuschlag oder nicht. 6-8 Wochen. - 03 · Rechtliche Belastbarkeit
- Makler: Kaufpreis als Verhandlungsergebnis, anfechtbar.
Auktion: öffentlicher Zuschlag, nicht mehr anfechtbar.
Nächster Schritt