Glossar-Eintrag
Erbbaurecht.
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Belastet das Grundstück, das separat versteigert werden kann.
Glossar-Eintrag
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Belastet das Grundstück, das separat versteigert werden kann.