Glossar-Eintrag
Formvorschrift für Immobilienkaufverträge. Notar liest den Vertrag vor und erläutert ihn.
Verwandte Begriffe
Notarielle Form, die für Immobilienkaufverträge zwingend vorgeschrieben ist. Erfolgt binnen sechs Wochen nach Zuschlag.
Notariell beurkundetes Dokument zur Übertragung des Eigentums. Wird nach Zuschlag auf Basis der Auktionsprotokolle erstellt.