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Ratgeber · Bieter-Onboarding

Ihre erste Immobilienauktion: Sieben Schritte zum souveränen Gebot.

Eine Immobilienauktion ist kein Basar, bei dem der Schnellste gewinnt. Sie ist ein strukturiertes, rechtlich geregeltes Verfahren - und wer sich vorbereitet, bietet souverän. Dieser Leitfaden begleitet Sie von der ersten Katalog-Seite bis zum Hammerschlag.

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Vor der Teilnahme

Was Sie als Einsteiger wissen sollten.

Viele Menschen, die zum ersten Mal an einer Immobilienauktion teilnehmen, kommen mit einem falschen Bild: Sie erwarten einen hektischen Saal, blitzschnelle Entscheidungen, Zeitdruck und undurchsichtige Regeln. Das Gegenteil ist der Fall.

Eine freiwillige Immobilienauktion nach §34b GewO ist eines der am stärksten regulierten Kaufverfahren im deutschen Recht. Der Auktionator ist öffentlich bestellt und vereidigt, zur strikten Neutralität verpflichtet. Jedes Gebot ist sichtbar, jeder Schritt nachvollziehbar.

Die entscheidende Wahrheit für Einsteiger: Die Vorbereitung findet in den zwei Wochen vor dem Auktionstag statt, nicht am Auktionstag selbst. Wer vorbereitet in den Saal kommt, bietet ruhig. Wer unvorbereitet kommt, improvisiert - und das geht selten gut.

Der Weg zum Gebot

Sieben Schritte - einer nach dem anderen.

Diese Reihenfolge ist nicht beliebig. Jeder Schritt setzt auf dem vorherigen auf. Wer Schritt 4 auslässt, kann Schritt 7 nicht ausführen.

  1. 01

    Katalog studieren

    14 Tage vor der Auktion

    Der DGA-Auktionskatalog erscheint etwa vier Wochen vor jedem Auktionstermin - als gedrucktes Werk mit 55.000 Exemplaren Auflage und als vollständiges PDF zum Download. Beides ist kostenlos erhältlich.

    Nehmen Sie sich mindestens 14 Tage Zeit, den Katalog gründlich zu lesen. Nicht jedes Objekt kommt für Sie in Frage - aber Auktionen bieten ein breites Spektrum: von Eigentumswohnungen über Mehrfamilienhäuser bis zu Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Sonderobjekten.

    Markieren Sie Ihre Wunschobjekte mit Katalog-Nummer und Aufrufpreis (Limit). Vergleichen Sie Lage und Limit mit aktuellen Marktpreisen in der Region. Ein grober Wertvergleich über Bodenrichtwerte und vergleichbare Angebotspreise auf den üblichen Portalen gibt Ihnen eine erste Orientierung, bevor Sie tiefer einsteigen.

    HINWEIS Katalog als PDF: /auktionen/[auktionsnr]/ - Download kostenlos, ohne Registrierung.

  2. 02

    Unterlagen prüfen

    10-12 Tage vor der Auktion

    Jedes Objekt im Auktionskatalog ist mit einem Exposé-Paket hinterlegt. Was Sie dort finden - und was Sie unbedingt lesen sollten:

    Grundbuchauszug: Eigentumsverhältnisse, Grundschulden, Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte) und Vorkaufsrechte. Ein eingetragenes Vorkaufsrecht der Gemeinde kann bedeuten, dass die Gemeinde in den Kauf eintreten kann - auch nach Ihrem Zuschlag.

    Baulastenverzeichnis: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstücks, die im Grundbuch nicht stehen. Regional unterschiedlich, aber relevant.

    Energieausweis: Pflichtangabe, immer vorhanden. Gibt Auskunft über energetischen Zustand des Gebäudes.

    Bei vermieteten Objekten: Mieterliste mit Miethöhen, Laufzeiten und Mietverhältnissen. Sind Mieten weit unter Markt? Gibt es Kündigungsschutzklauseln? Das beeinflusst den realen Wert erheblich.

    Gutachten: Nicht immer vorhanden, aber wenn vorhanden unbedingt lesen. Besonders relevant: Altlasten-Einschätzungen, Baumängel, Schäden.

    Sie können DGA-Unterlagen-Pakete vor der Auktion anfordern. Nutzen Sie diese Möglichkeit konsequent - nach dem Zuschlag ist kein Zurück.

    HINWEIS Bei Unklarheiten: Zuständiger DGA-Auktionator beantwortet Fragen vor dem Termin persönlich.

  3. 03

    Objektbesichtigung

    8-10 Tage vor der Auktion

    Die DGA organisiert für jedes Objekt Sammelbesichtigungen - meist zwei bis drei Termine vor dem Auktionsdatum. Termine sind im Exposé und auf der Objektseite eingetragen.

    Gehen Sie hin. Das ist keine Empfehlung, das ist eine klare Aussage: Kaufen Sie keine Immobilie ohne Besichtigung. Fotos im Katalog zeigen, was der Fotograf zeigen wollte. Die Besichtigung zeigt, was tatsächlich da ist.

    Was Sie bei der Besichtigung prüfen sollten:

    Zustand von Dach, Fassade, Keller, Heizung. Feuchtigkeit in Keller oder Mauerwerk? Veraltete Elektrik? Erkennbare Baumängel?

    Lage und Mikrolage: Ersteindruck des Umfelds, Lärmquellen, Straßenanbindung, Parksituation.

    Bei Mietobjekten: Verhalten der aktuellen Mieter, Zustand der Gemeinschaftsbereiche.

    Fragen Sie den begleitenden DGA-Mitarbeiter direkt. Er beantwortet sachlich und vollständig - Zurückhalten von bekannten Mängeln ist rechtlich nicht gestattet.

    Notieren Sie alles, was Ihnen auffällt. Fotos machen, wenn gestattet. Ihre Eindrücke fließen dann in Ihre Limit-Überlegungen ein.

    HINWEIS Besichtigungstermine finden Sie im Exposé jedes Objekts auf der Objektseite.

  4. 04

    Finanzierung klären

    Spätestens 7 Tage vor der Auktion

    Das ist der Schritt, den viele Einsteiger unterschätzen. Bei Immobilienauktionen gelten andere Spielregeln als beim Kauf über einen Makler:

    Finanzierungsbestätigung vor der Auktion. Keine Bank gibt Ihnen nach dem Zuschlag mal eben in drei Tagen eine Finanzierungszusage. Der Zuschlag ist sofort bindend. Wenn Sie bieten, müssen Sie zahlen können. Das bedeutet: Besorgen Sie sich eine belastbare Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank, bevor Sie die Auktion betreten.

    Sprechen Sie Ihre Bank offen an: Sie möchten bei einer freiwilligen Immobilienauktion mitbieten. Nennen Sie Objekt, Limit und die übliche Auszahlungsfrist von 4 bis 6 Wochen nach Zuschlag. Erfahrene Bankberater kennen dieses Szenario.

    Die 10%-Sicherheitsleistung: Unmittelbar nach dem Zuschlag zahlen Sie eine Sicherheitsleistung von in der Regel 10 % des Zuschlagspreises. Das muss sofort liquide verfügbar sein - kein Depot, kein Bausparvertrag, kein "ich überweise morgen". Bank-Bürgschaft oder EC-Karte mit ausreichendem Verfügungsrahmen sind übliche Wege.

    Wenn Sie das Limit auf 150.000 Euro setzen, müssen Sie also 15.000 Euro sofort verfügbar haben. Bei einem Zuschlag über Limit entsprechend mehr.

    HINWEIS Ohne Finanzierungsbestätigung kein Gebot. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

  5. 05

    Bieter-Registrierung

    Spätestens 3 Tage vor der Auktion

    Um bei einer DGA-Auktion mitbieten zu dürfen, müssen Sie sich vorab registrieren und legitimieren. Das ist kein bürokratischer Akt - es schützt alle Beteiligten vor nicht-ernsthaften Geboten.

    Was Sie brauchen:

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Keine Ausnahme.

    Legitimation: Die DGA bietet Video-Ident (online, bequem von zu Hause) und Post-Ident (an jedem Postschalter) an. Bei Online-Auktionen ist Video-Ident der komfortablere Weg.

    Bieter-Registrierungsformular: Online ausfüllbar auf dga-ag.de/ersteigern/registrierung/ - bitte vollständig und korrekt ausfüllen.

    Für die Saal-Teilnahme: Am Saaleingang erhalten Sie Ihre Bieternummer. Bringen Sie Ihren Ausweis mit.

    Wichtig: Wer eine Immobilie für jemand anderen ersteigern möchte (etwa im Namen einer GmbH oder für Eltern), braucht eine notarielle Vollmacht. Das klärt man besser eine Woche vorher als am Tag der Auktion.

    HINWEIS Registrierung: /ersteigern/registrierung/ - Video-Ident in 10-15 Minuten abgeschlossen.

  6. 06

    Auktionstermin - erst beobachten

    Empfehlung für Erstbieter

    Hier ist ein Rat, den erfahrene Bieter gerne geben und den Einsteiger gerne ignorieren: Gehen Sie zunächst einmal als Beobachter zu einer Auktion, bevor Sie selbst bieten.

    Nicht weil Auktionen kompliziert sind. Sondern weil der Auktionssaal eine ganz eigene Atmosphäre hat, die man kennen sollte. Der Rhythmus des Auktionators. Die Spannung, wenn zwei Bieter gegeneinander stehen. Die Stille, wenn der Hammer fällt.

    Wenn Sie dieses Umfeld nicht kennen, können Sie beim ersten eigenen Gebot in einen von zwei typischen Fehlern verfallen: entweder Sie bieten zu zaghaft und verlieren ein Objekt, das Sie hätten bekommen können - oder Sie bieten in der Hitze des Moments über Ihr selbst gesetztes Limit hinaus.

    Die DGA ermöglicht registrierten Bietern die Teilnahme am Live-Stream ohne Gebotsabgabe. So können Sie eine vollständige Auktion im Sessel verfolgen und den Ablauf kennenlernen, bevor Sie sich selbst in Position bringen.

    Ein beobachteter Auktionstag ist die günstigste Ausbildung, die Sie für die nächste Auktion machen können.

    HINWEIS Live-Stream für registrierte Bieter: keine Pflicht zum Bieten, volle Beobachtung möglich.

  7. 07

    Das Gebot

    Am Auktionstag

    Sie haben recherchiert, besichtigt, finanziert und sich registriert. Jetzt kommt der eigentliche Moment.

    Das wichtigste zuerst: Setzen Sie Ihr Limit vor der Auktion fest - und halten Sie sich daran. Nicht im Kopf, schriftlich. Der Wert, über den Sie nicht gehen, kommt aus Ihrer nüchternen Analyse: Was ist das Objekt wert? Was können Sie finanzieren? Was würden Sie für dieses Objekt bezahlen, wenn Sie es in drei Jahren wieder verkaufen müssten?

    Dieser Wert ist Ihr Limit. Nicht der Aufrufpreis. Nicht das, was ein anderer Bieter im Raum zu zahlen bereit ist.

    Im Saal: Halten Sie Ihre Bieternummer deutlich sichtbar, wenn Sie bieten. Ein Nicken reicht für den Auktionator - er sieht Sie. Zögern Sie nicht zu lange nach einem Gebot: Auktionen haben ein natürliches Tempo, das sich aus dem Raum ergibt.

    Bei Online-Teilnahme: Gebot per Klick. Gleichberechtigt mit Saal-Bietern. Stellen Sie eine stabile Internetverbindung sicher.

    Nach dem Zuschlag: Bleiben Sie ruhig. Herzlichen Glückwunsch oder Mitgefühl - je nachdem. Wenn der Zuschlag Ihnen erteilt wurde: Sofort zur Sicherheitsleistung übergehen. Damit beginnt der Eigentumswechsel.

    HINWEIS Bieten Sie nie über Ihr selbst gesetztes Limit. Der Zuschlag ist bindend - ohne Rücktrittsrecht.

Der Hammer kennt keinen Unterschied zwischen Saal, Internet und Telefon. Nur zwischen Gebot und Gebot.

Nach dem Zuschlag

Was in den Wochen danach passiert.

  1. 1.

    Sicherheitsleistung

    Unmittelbar nach Zuschlag

    Sie hinterlegen sofort 10 % des Zuschlagspreises als Sicherheitsleistung. Per Bank-Bürgschaft, Überweisung oder in manchen Fällen Debitkarte. Dieser Betrag sichert den Verkäufer ab, wird aber nicht verloren - er wird auf den Kaufpreis angerechnet.

  2. 2.

    Notarvertrag

    4 bis 6 Wochen nach Zuschlag

    Das Auktionshaus koordiniert den Notartermin. Sie unterschreiben den Kaufvertrag und zahlen den vollständigen Restkaufpreis. Ab diesem Moment sind Sie rechtlicher Eigentümer - wirtschaftlich zumindest.

  3. 3.

    Grunderwerbsteuer

    4 bis 6 Wochen nach Notartermin

    Das Finanzamt stellt den Grunderwerbsteuer-Bescheid zu. Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab: von 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 % (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Thüringen). Erst nach Zahlung dieser Steuer erfolgt die Freigabe zur Grundbucheintragung.

  4. 4.

    Grundbucheintragung

    2 bis 4 Monate nach Notartermin

    Das Grundbuchamt trägt Sie als neuen Eigentümer ein. Erst dann sind Sie auch juristisch vollständiger Eigentümer. Die Grundbuchkosten (Notar + Gericht) betragen typischerweise rund 1,5 % des Kaufpreises.

Aus der Praxis

Typische Einsteiger-Fehler.

  • Ohne Besichtigung bieten

    Fotos lügen nicht, zeigen aber auch nicht alles. Wer ein Objekt kauft, ohne es gesehen zu haben, trägt das volle Risiko über Zustand und Substanz.

  • Kein Limit festlegen

    Im Auktionssaal entsteht Dynamik. Wer kein fixes Limit hat, bietet nach Gefühl - und bezahlt im Zweifel mehr, als das Objekt wert ist.

  • Sicherheitsleistung nicht vorbereiten

    Nach dem Zuschlag sofort 10 % zahlen - wer das nicht eingeplant hat, gerät in rechtliche Schwierigkeiten. Liquidität muss am Auktionstag verfügbar sein.

  • Unterlagen nicht gelesen

    Grundbuchauszug, Dienstbarkeiten, Mietverträge: Wer die Unterlagen nicht kennt, kauft mit unbekannten Risiken. Nach dem Zuschlag ist Unwissenheit keine Entschuldigung.

  • Zu spät registriert

    Die Bieter-Legitimation braucht Zeit. Wer sich zwei Tage vor der Auktion anmeldet, riskiert, keinen Platz mehr zu bekommen oder die Video-Ident-Verifikation nicht rechtzeitig abzuschließen.

Häufige Fragen

Was Erstbieter fragen.

Kann ich telefonisch mitbieten?
Ja. Die DGA bietet telefonisches Bieten an: Sie melden sich vorher schriftlich an, und unsere Mitarbeiterin ruft Sie kurz vor dem Aufruf Ihres Wunschobjekts an. Sie nennen Ihr Gebot, wir übergeben es im Saal. Gleiches Recht wie Saal-Bieter, gleicher Zuschlag. Telefonisches Bieten ist eine echte Option für alle, die nicht anreisen können.
Was passiert, wenn ich mein eigenes Limit überschreite?
Das Limit ist Ihre persönliche Grenze, nicht eine technische Schranke. Wenn Sie im Auktionssaal über Ihr Limit hinaus bieten und den Zuschlag bekommen, sind Sie rechtlich verpflichtet zu zahlen. Es gibt kein Rücktrittsrecht wegen 'Überbietung gegen die eigene Absicht'. Deshalb ist das schriftliche Festhalten Ihres Limits vor der Auktion so wichtig.
Ist der Zuschlag bindend?
Ja, sofort und vollständig. Mit dem Hammerschlag ist der Kaufvertrag wirksam. Es gibt kein Widerrufsrecht, keine Bedenkzeit, keine 'ich schaue das nochmal durch'-Phase. Das ist bei der freiwilligen Auktion nach §34b GewO nicht anders als bei einer Zwangsversteigerung in dieser Hinsicht. Prüfen Sie deshalb alles vor dem Gebot.
Ist ein Rücktritt möglich?
In aller Regel nein. Der Zuschlag ist ein bindender Kaufabschluss. Ausnahmen gibt es nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen - etwa wenn dem Käufer arglistig wesentliche Mängel verschwiegen wurden. Das ist ein hoher rechtlicher Standard und greift nicht, wenn Sie einfach Ihre Meinung ändern. Vor dem Gebot prüfen, nicht nach dem Zuschlag bereuen.
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
Typischerweise 10 % des Zuschlagspreises. Also: Zuschlag 200.000 Euro, Sicherheitsleistung 20.000 Euro sofort fällig. Diese Summe muss am Auktionstag sofort verfügbar sein - per Bank-Bürgschaft, Überweisung oder in manchen Fällen Debitkarte. Den Rest zahlen Sie beim Notartermin innerhalb von 4 bis 6 Wochen.
Was passiert nach dem Zuschlag bis zum Notartermin?
Nach dem Zuschlag koordiniert das Auktionshaus den weiteren Ablauf. Typischerweise folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen der Notarvertrag, bei dem der vollständige Kaufpreis bezahlt wird und das Eigentum formal übergeht. Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %) und Grundbuchkosten kommen obenauf. Danach Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer.
Muss ich den Notartermin selbst besorgen?
Nein. Das Auktionshaus oder der Verkäufer beauftragen einen Notar. Sie werden zum Termin eingeladen. Sie können natürlich einen eigenen Notar benennen, wenn Sie das möchten - das ist aber selten notwendig.
Gibt es Objekte nur in bestimmten Regionen?
Die DGA versteigert bundesweit. Im Katalog finden sich Objekte aus allen deutschen Bundesländern. Schwerpunkte je nach Auktion variieren. Sie können den Katalog nach Region filtern und Ihre Suche entsprechend eingrenzen.

Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion der Deutschen Grundstücksauktionen AG erstellt. Die DGA führt seit 1989 freiwillige Immobilienauktionen in Deutschland durch, mit 14 Auktionatoren (davon 10 öffentlich bestellt und vereidigt) an mehreren Standorten. Alle Angaben beruhen auf dem Stand von April 2026. Rechtliche Fragen zu konkreten Objekten beantworten unsere Auktionatoren persönlich.

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