Was das ist: Das Objekt wird öffentlich
im Auktionskatalog ausgeschrieben, ein Mindestpreis (Limit) festgelegt, und
am Auktionstag unter Aufsicht eines öffentlich bestellten und vereidigten
Auktionators zum Höchstgebot zugeschlagen. Das Verfahren ist durch §34b GewO
reguliert und gerichtlich belastbar.
Warum das bei schwierigen Objekten besonders
gut funktioniert: Das Bieter-Publikum einer spezialisierten
Auktion ist ein anderes als das eines Inserat-Portals. Sanierer, Investoren,
Denkmalschutz-Käufer, Kleinbauträger - sie alle sind registrierte Bieter,
weil sie genau nach solchen Objekten suchen. Sie kommen nicht zufällig durch
ein Suchportal, sondern durch den Katalog, der an 55.000 Adressen geht.
Was kein Makler leisten kann: Diese
Reichweite in einer spezialisierten Zielgruppe. Kein einzelner Makler hat
200.000 registrierte Bieter, von denen ein nennenswerter Teil aktiv nach
Problemimmobilien sucht.
Zeitrahmen: 6 bis 8 Wochen von
Einlieferung bis Zuschlag.