Glossar-Eintrag
Freiwillige Versteigerung.
Öffentliche Auktion auf Wunsch des Eigentümers, geregelt in §34b Gewerbeordnung. Strikt abzugrenzen von der Zwangsversteigerung.
Verwandte Begriffe
- Zwangsversteigerung →
Gerichtsverfahren nach §180 ZVG, oft auf Antrag von Gläubigern. KEIN Geschäftsfeld der DGA. Zu unterscheiden von der freiwilligen Versteigerung.
- Immobilienauktion →
Öffentliche Versteigerung von Immobilien durch einen Auktionator, meist in einem Saal mit Online- und Telefon-Zuschaltung.
- Versteigererverordnung →
Rechtsverordnung zur Ausführung von §34b GewO. Regelt Pflichten der Auktionatoren und Rechte der Teilnehmer.