Glossar-Eintrag
Versteigererverordnung.
Rechtsverordnung zur Ausführung von §34b GewO. Regelt Pflichten der Auktionatoren und Rechte der Teilnehmer.
Verwandte Begriffe
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Rechtsverordnung zur Ausführung von §34b GewO. Regelt Pflichten der Auktionatoren und Rechte der Teilnehmer.
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