Glossar-Eintrag
Hammerschlag.
Physischer Akt des Zuschlags durch den Auktionator. Mit Hammerschlag ist der Vertrag verbindlich geschlossen - Rücktritt nicht mehr möglich.
Glossar-Eintrag
Physischer Akt des Zuschlags durch den Auktionator. Mit Hammerschlag ist der Vertrag verbindlich geschlossen - Rücktritt nicht mehr möglich.