Glossar-Eintrag
Zuschlag.
Rechtsakt, mit dem dem Höchstbietenden die Immobilie zugesprochen wird. Wirksam mit Hammerschlag, nicht mehr anfechtbar.
Verwandte Begriffe
- Hammerschlag →
Physischer Akt des Zuschlags durch den Auktionator. Mit Hammerschlag ist der Vertrag verbindlich geschlossen - Rücktritt nicht mehr möglich.
- Höchstgebot →
Das höchste von einem Bieter abgegebene Gebot. Führt bei Erreichen des Limits zum Zuschlag.
- Sicherheitsleistung →
Kaution, die der Käufer am Auktionstag hinterlegt - meist 10 % des Zuschlagspreises. Wird bei Notarvertrag angerechnet.