Glossar-Eintrag
Teilungsversteigerung.
Gerichtsverfahren nach §180 ZVG, wenn sich Miteigentümer nicht über Verkauf einig sind. Langsamer und oft preislich schlechter als freiwillige Auktion.
Verwandte Begriffe
- Zwangsversteigerung →
Gerichtsverfahren nach §180 ZVG, oft auf Antrag von Gläubigern. KEIN Geschäftsfeld der DGA. Zu unterscheiden von der freiwilligen Versteigerung.
- Freiwillige Versteigerung →
Öffentliche Auktion auf Wunsch des Eigentümers, geregelt in §34b Gewerbeordnung. Strikt abzugrenzen von der Zwangsversteigerung.