Häufige Fragen
Was Eigentümer von Denkmälern uns fragen.
- Ist Denkmalschutz Wertverlust oder Wertgewinn?
- Beides ist möglich. In gefragten Lagen erhöht Denkmalschutz den Wert, weil AfA-Vorteile für Kapitalanleger und die Einzigartigkeit des Objekts Aufpreise rechtfertigen. In strukturschwachen Lagen kann er den Wert belasten, wenn Sanierungsauflagen die Nutzung einschränken, ohne dass die AfA-Attraktivität einen ausreichenden Käuferkreis anspricht.
- Kann ein Käufer den Denkmalschutz aufheben?
- Nein. Die Aufhebung des Denkmalschutzes ist nur durch die zuständige Denkmalbehörde möglich und kommt in der Praxis extrem selten vor. Ein Käufer übernimmt alle bestehenden Auflagen mit dem Erwerb des Objekts.
- Was gilt bei einem sanierungsbedürftigen Denkmal?
- Ein sanierungsbedürftiges Denkmal kann besonders attraktiv für Kapitalanleger sein, weil die Sanierungsaufwendungen in voller Höhe nach §7i EStG über 12 Jahre abgeschrieben werden dürfen. Entscheidend ist, dass die Sanierungsmaßnahmen vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden - nur anerkannte Aufwendungen sind AfA-fähig.
- Welche Genehmigungen brauche ich vor dem Verkauf?
- Für den Verkauf selbst brauchen Sie keine spezielle Genehmigung der Denkmalbehörde. Genehmigungspflichtig sind dagegen Veränderungen am Objekt. Alle Auflagen gehen mit dem Eigentum auf den Käufer über. Sie sollten dem Käufer alle relevanten Behördenkorrespondenz offenlegen.
- Wie hoch ist die §7i-AfA konkret?
- Nach §7i EStG können Sanierungsaufwendungen an Denkmälern zu 9 Prozent pro Jahr über acht Jahre und zu 7 Prozent pro Jahr über vier weitere Jahre abgeschrieben werden - also 100 Prozent über 12 Jahre. Voraussetzung ist die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde.
- Wie finde ich heraus, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?
- Die Denkmalliste der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises gibt Auskunft. In den meisten Bundesländern ist die Liste online einsehbar. Alternativ erteilt die untere Denkmalbehörde schriftlich Auskunft über den Denkmalkategoriestatus Ihres Objekts.