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Ratgeber

Verkaufen oder versteigern? Eine ehrliche Entscheidungshilfe.

Wer eine Immobilie verkaufen will, steht vor einer Grundsatzfrage: Makler beauftragen und auf Interessenten warten - oder die Immobilie in einem öffentlichen Bieterwettbewerb versteigern? Beide Wege haben ihre Berechtigung. Dieser Ratgeber zeigt, nach welchen Kriterien die Entscheidung sinnvoll getroffen wird. Ohne Rhetorik, ohne falsche Versprechen.

Die Ausgangslage

Zwei Verfahren, eine Aufgabe.

Weg 01

Makler-Verkauf

Ein Makler bewertet die Immobilie, erstellt ein Exposé und sucht aktiv nach einem Käufer. Der Preis entsteht durch Verhandlung zwischen Eigentümer und Interessent. Das Verfahren ist offen, ohne festen Endtermin.

Weg 02

Immobilienauktion bei DGA

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator nimmt die Immobilie in den Katalog auf. An einem festen Termin bieten registrierte Interessenten gegeneinander. Der höchste Bieter erhält den Zuschlag - mit Hammerschlag sofort wirksam.

Der Vergleich

Acht Kriterien im direkten Gegenüber.

Kriterium Makler-Verkauf DGA-Auktion
Preisfindung Verhandlung zwischen Eigentümer und Käufer. Preis ist Schätzung plus Verhandlungsergebnis. Öffentlicher Bieterwettbewerb. Preis entsteht durch Nachfrage, nicht durch Verhandlung.
Zeit bis Verkauf Offen. Wochen bis Monate, abhängig vom Markt und Objekt. Fester Termin. Meist 8 bis 12 Wochen nach Einlieferung - unabhängig vom Markt.
Rechtliche Belastbarkeit des Preises Kaufpreis notariell beurkundet. Keine öffentliche Dokumentation des Marktpreises. Öffentlicher Zuschlag mit Protokoll. Für Erbauseinandersetzungen und Scheidungen gerichtsfest.
Kosten für den Verkäufer Makler-Provision: 3,57 % - 7,14 % inkl. USt, je nach Vereinbarung. Einlieferung kostenlos. Kein Verkauf = keine Kosten. Bei Zuschlag: Courtage vom Käufer.
Verhandlungsspielraum Vorhanden. Preis kann nachverhandelt werden, Bedingungen flexibel. Kein Verhandeln. Limit ist die Untergrenze, der Zuschlag das Ergebnis.
Eignung bei Erbengemeinschaft oder Scheidung Schwierig: Alle Parteien müssen Makler und Preis einhellig zustimmen. Gut geeignet: Öffentlicher Preis neutralisiert Streit. Kein Miterbe kann das Ergebnis anfechten.
Marktreichweite Abhängig vom Makler: Portale, Netzwerk, lokale Präsenz. 200.000 registrierte Interessenten, 55.000 gedruckte Kataloge, bundesweite Auktionen.
Transparenz Kaufpreis und Verhandlungsweg nur für die Parteien sichtbar. Öffentliche Auktion. Jeder kann zusehen. Ergebnis ist dokumentiert und nachvollziehbar.

Ehrliche Einschätzung

Wann der Makler-Verkauf die bessere Wahl ist.

Ein Makler ist dann im Vorteil, wenn Sie Zeit haben und ein klar marktgängiges Objekt besitzen. Eine frisch renovierte Eigentumswohnung in begehrter Lage, ein gepflegtes Einfamilienhaus mit gutem Schnitt - solche Objekte finden über Portale regelmäßig Käufer zu einem Preis, der dem Gutachterwert nahekommt oder ihn übersteigt. Der Makler kennt den lokalen Markt, hat Kontakte zu Vormerklisten und kann Verhandlungsspielräume im Interesse des Verkäufers nutzen.

Auch wenn Sie einen bestimmten Käufertyp ansprechen wollen - etwa einen Nutzer, der das Haus selbst bewohnt, statt eines Investors - ist der Makler-Weg oft präziser. Portale und persönliche Ansprache ermöglichen eine Selektion, die in einer öffentlichen Auktion schwerer durchzusetzen ist.

Schließlich: Wenn kein Zeitdruck besteht und Sie einen Preis ansteuern, der über dem reinen Marktwert liegt, kann ein erfahrener Makler durch geschicktes Verhandeln ein besseres Ergebnis erzielen als ein Auktionslimit es abbilden würde. Die Auktion ist kein Allheilmittel - sie ist ein Instrument für bestimmte Situationen.

Stärken der Auktion

Wann die Auktion überlegen ist.

Wenn mehrere Parteien über einen Verkauf entscheiden müssen - Erbengemeinschaft, Ehegatten in Scheidung, Miteigentümer nach Trennung - schafft der Maklerpreis immer ein Streitpotenzial. War der Makler gut? War der Preis zu niedrig? Hat ein Miterbe besonders verhandelt? Die freiwillige Auktion löst dieses Problem strukturell: Der Preis entsteht im öffentlichen Bieterwettbewerb, keine der Parteien hat ihn gestaltet. Er ist damit nicht mehr anfechtbar.

Bei schwer verkäuflichen Objekten - erheblichem Sanierungsbedarf, Leerstand, Altlastenverdacht, komplizierten Eigentumsstrukturen - lehnen Makler häufig ab oder nehmen das Objekt auf, ohne echte Nachfrage zu generieren. Die Auktion arbeitet mit einem anderen Bieter-Segment: Investoren, Sanierungsprofis, Kapitalanleger, die bewusst nach solchen Objekten suchen. Unsere bundesweite Datenbank enthält 200.000 vorregistrierte Interessenten.

Zeitdruck ist ein weiteres Argument. Wenn ein Nachlass geregelt werden muss, eine Scheidungsfolge abgeschlossen werden soll oder ein institutioneller Eigentümer einen Bilanztermin hat - die Auktion liefert einen festen Verkaufstermin. Meist 8 bis 12 Wochen nach Einlieferung. Dieses Versprechen kann kein Makler geben.

Ein letzter Punkt, der oft unterschätzt wird: der Bieterwettbewerb kann den Preis deutlich über das Limit treiben. Das ist kein Zufall, sondern das Wesen der Auktion - wenn mehrere Bieter ein Objekt wollen, konkurieren sie, und der Preis steigt. In unserer Auktionshistorie der vergangenen Jahre lagen Zuschläge regelmäßig erheblich über den vereinbarten Limits.

Aus unserem Archiv

Fall Wustermark · Dez. 2025

Erbengemeinschaft · Brandenburg

Ein Grundstück.

Kein einigungsfähiger Preis.

Auktion als Ausweg.

Ausgangslage
Auktionslimit: 98.000 €. Die Erbengemeinschaft hatte keine gemeinsame Preisvorstellung - und keinen Makler, der das Mandat übernahm. Das Objekt galt intern als schwer zu platzieren.
Verfahren
Öffentliche Auktion Dez. 2025. Mehrere Bieter aus dem bundesweiten Pool. Der Preis entstand durch Wettbewerb, nicht durch Verhandlung.

Zuschlag

310.000 €

+216 % über Limit

Verfahrensdauer

10 Wochen

Typisches Fallbeispiel - Details geändert zum Schutz der Beteiligten.

Der Weg

Wie der Prozess bei DGA abläuft.

  1. Schritt 01

    Kostenlose Bewertung

    Sie beschreiben die Immobilie in unserem Online-Formular oder telefonisch. Wir prüfen Lage, Zustand und Marktgängigkeit und geben eine erste Einschätzung - unverbindlich und kostenlos. Wenn die Immobilie nicht auktionstauglich ist, sagen wir das direkt.

  2. Schritt 02

    Einlieferung und Limitfestlegung

    Gemeinsam legen wir das Auktionslimit fest - den Mindestpreis, unter dem kein Zuschlag erfolgt. Unsere Auktionatoren schlagen einen Wert auf Basis von Marktdaten vor. Sie entscheiden.

  3. Schritt 03

    Vorbereitung und Vermarktung

    DGA übernimmt Exposé, Fotos, Katalogaufnahme, Online-Anzeigen und Besichtigungskoordination. Die Immobilie erscheint im gedruckten Katalog (55.000 Exemplare) und in der digitalen Vermarktung.

  4. Schritt 04

    Auktion und Zuschlag

    Am Auktionstag bieten registrierte Interessenten - im Saal, per Telefon und online. Mit dem Hammerschlag ist der Vertrag geschlossen. Binnen sechs Wochen folgt der notarielle Kaufvertrag.

Häufige Einwände

Fragen, die wir oft hören.

Ist der Erlös bei einer Auktion unkalkulierbar?
Das Auktionslimit legen Sie gemeinsam mit uns fest. Unter diesem Wert gibt es keinen Zuschlag - Sie behalten die Immobilie. Was über dem Limit passiert, entscheidet der Markt. In unserer Erfahrung liegen Zuschläge häufig deutlich über dem Limit - wie das obige Beispiel zeigt. Garantieren können wir keinen Preis. Das kann kein seriöser Vermarkter.
Ist eine DGA-Auktion dasselbe wie eine Zwangsversteigerung?
Nein, das sind zwei grundverschiedene Verfahren. Die Zwangsversteigerung ist ein Gerichtsverfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), das von Gläubigern beantragt wird - ohne Zustimmung des Eigentümers. Die DGA versteigert ausschließlich freiwillig eingelieferte Immobilien. Alle Eigentümer stimmen zu. Das ist ein regulärer Markt, geregelt durch §34b Gewerbeordnung.
Was kostet mich die Einlieferung?
Die Einlieferung ist kostenlos. Exposé, Fotos, Katalogaufnahme und Vermarktung übernimmt DGA ohne Vorabkosten. Kommt kein Zuschlag zustande, weil das Limit nicht erreicht wird, entstehen keine Kosten. Bei erfolgreichem Zuschlag trägt der Käufer die Courtage.
Kann ich selbst das Limit festlegen?
Das Limit wird gemeinsam festgelegt. Unsere Auktionatoren schlagen einen Wert vor, der auf Marktdaten basiert. Sie haben das letzte Wort. Ein Limit, das deutlich über dem Marktwert liegt, erhöht das Risiko, dass kein Bieter das Minimum erreicht - das erläutern wir offen.
Was passiert, wenn niemand bietet?
Wenn das Auktionslimit nicht erreicht wird, gibt es keinen Zuschlag. Sie behalten die Immobilie, ohne Kosten für Sie. Wir besprechen dann, ob ein anderer Weg - verändertes Limit, spätere Auktion, andere Vermarktung - sinnvoll ist.
Eignet sich meine Immobilie für eine Auktion?
Grundsätzlich sind Auktionen für viele Objekttypen geeignet: Wohnimmobilien, Grundstücke, Gewerbe, gemischt genutzte Objekte, ländliche Objekte und Problemimmobilien. Nicht auktionstauglich sind Immobilien mit ungeklärten Eigentumsrechten oder laufenden gerichtlichen Verfahren. Unsere kostenlose Bewertung klärt das schnell.
Die freiwillige Immobilienauktion ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren unter Aufsicht eines öffentlich bestellten und vereidigten Auktionators. Kein informelles Bieterverfahren - sondern ein transparenter Markt mit Rechtssicherheit.
- §34b Gewerbeordnung

Nächster Schritt

Lassen Sie die Immobilie kostenfrei bewerten.

In 2 Minuten zur ersten Einschätzung. Sie erhalten einen Preisbereich, eine Eignungsbewertung und einen Ansprechpartner am nächstgelegenen DGA-Standort. Kostenlos und unverbindlich.

Autor

Dr. Winfried Plettner, Gründer und Vorstand, Deutsche Grundstücksauktionen AG

Stand: 18. April 2026