Wenn mehrere Parteien über einen Verkauf entscheiden müssen - Erbengemeinschaft, Ehegatten in Scheidung, Miteigentümer nach Trennung - schafft der Maklerpreis immer ein Streitpotenzial. War der Makler gut? War der Preis zu niedrig? Hat ein Miterbe besonders verhandelt? Die freiwillige Auktion löst dieses Problem strukturell: Der Preis entsteht im öffentlichen Bieterwettbewerb, keine der Parteien hat ihn gestaltet. Er ist damit nicht mehr anfechtbar.
Bei schwer verkäuflichen Objekten - erheblichem Sanierungsbedarf, Leerstand, Altlastenverdacht, komplizierten Eigentumsstrukturen - lehnen Makler häufig ab oder nehmen das Objekt auf, ohne echte Nachfrage zu generieren. Die Auktion arbeitet mit einem anderen Bieter-Segment: Investoren, Sanierungsprofis, Kapitalanleger, die bewusst nach solchen Objekten suchen. Unsere bundesweite Datenbank enthält 200.000 vorregistrierte Interessenten.
Zeitdruck ist ein weiteres Argument. Wenn ein Nachlass geregelt werden muss, eine Scheidungsfolge abgeschlossen werden soll oder ein institutioneller Eigentümer einen Bilanztermin hat - die Auktion liefert einen festen Verkaufstermin. Meist 8 bis 12 Wochen nach Einlieferung. Dieses Versprechen kann kein Makler geben.
Ein letzter Punkt, der oft unterschätzt wird: der Bieterwettbewerb kann den Preis deutlich über das Limit treiben. Das ist kein Zufall, sondern das Wesen der Auktion - wenn mehrere Bieter ein Objekt wollen, konkurieren sie, und der Preis steigt. In unserer Auktionshistorie der vergangenen Jahre lagen Zuschläge regelmäßig erheblich über den vereinbarten Limits.