Häufige Fragen
Was Eigentümer uns am häufigsten fragen.
- Ist die Online-Bewertung genau genug?
- Online-Bewertungen liefern eine erste Orientierung auf Basis statistischer Vergleichsdaten. Für eine belastbare Entscheidungsgrundlage - etwa vor einem Verkauf oder einer Finanzierung - ersetzen sie keine persönliche Einschätzung durch einen qualifizierten Sachverständigen oder Auktionator.
- Was kostet ein offizielles Wertgutachten?
- Ein Kurzgutachten eines freien Sachverständigen liegt typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro. Ein Vollgutachten nach §194 BauGB, erstellt von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, kostet je nach Objektwert und Komplexität zwischen 1.500 und 5.000 Euro oder mehr.
- Wer kann ein verbindliches Gutachten erstellen?
- Verbindliche Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB dürfen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv) oder staatlich anerkannte Gutachterausschüsse erstellen. Die öbuv-Bestellung erfolgt durch Industrie- und Handelskammern.
- Warum weichen Makler-Schätzung und Gutachten oft voneinander ab?
- Makler schätzen auf Basis von Angebotspreisen und Markterfahrung, Gutachter bewerten nach normierten Verfahren mit Dokumentationspflicht. Beides hat seine Berechtigung - liefert aber verschiedene Ergebnisse, weil es verschiedene Fragen beantwortet.
- Ist der Auktions-Zuschlagspreis der 'wahre' Wert?
- Der Zuschlagspreis ist der aktuell erzielbare Marktpreis unter den Bedingungen des Auktionsverfahrens - also das Ergebnis echter Nachfrage. Er ist damit ein belastbarer Preisnachweis, aber kein Verkehrswert im rechtlichen Sinne.
- Kann ich das DGA-Bewertungstool kostenlos nutzen?
- Ja. Die Bewertung auf dga-ag.de ist kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Sie liefert eine Preisspanne auf Basis von 56.552 versteigerten Objekten aus 36 Jahren Auktionshistorie, aktuellen Marktdaten und dem amtlichen Bodenrichtwert.
- Welche Unterlagen brauche ich für eine professionelle Bewertung?
- Für eine fundierte Bewertung werden typischerweise benötigt: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne oder Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Baujahr und Sanierungsstand sowie bei Mietobjekten: Mietverträge und aktuelle Mieterträge.
- Binde ich mich mit der kostenlosen Bewertung zur Einlieferung?
- Nein. Die kostenlose Bewertung durch die DGA ist ein unverbindlicher Vorfeld-Service. Es entsteht keine Verpflichtung zur Einlieferung. Ob und wann Sie Ihre Immobilie einliefern, entscheiden ausschließlich Sie.